Allgemeine Geschäftsbedingungen der Grafmüller GmbH

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle mit uns vereinbarten Verträge. Anderslautenden Bedingungen unserer Kunden widersprechen wir ausdrücklich.

2. Angebote

Unsere Angebote erfolgen stets unverbindlich, vor allem solange der Kunde keine behördlich genehmigten Bauausführungspläne vorlegt. Eine Weitergabe unserer Angebote ist unter Hinweis auf unser Urheberrecht untersagt. Die im Angebot aufgeführten Maße und Mengen beruhen auf Schätzungen oder den Angaben des Kunden. Sie werden auch durch den Vertragsabschluss nicht verbindlich. Grundlage für die Berechnung sind die tatsächlichen durch das Aufmaß ermittelten Maße und Mengen. Wenn nicht ausdrücklich vom Kunden gewünscht, beinhaltet das Angebot keine Baugrunduntersuchung. Dasselbe gilt für behördliche Genehmigungen und für die Wartung von Versickerungsanlagen.

3. Verträge

Sobald der Kunde unser freibleibendes Angebot unterzeichnet und die dort aufgeführten Bedingungen anerkannt hat, kommt der Vertrag durch unsere widerspruchslose Annahme zustande. Vertragsbestandteile, sofern vorhanden, sind das vom Kunden unterzeichnete Angebot, das Verhandlungsprotokoll, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die VOB/B in der aktuellen Fassung, sowie die sonstigen gesetzlichen Vorschriften.

4. Preiserhöhungen

Erhöhen sich nach Vertragsabschluss die Bezugspreise für die angebotenen Materialien sind wir berechtigt, diese Preiserhöhungen an den Kunden weiterzugeben.

5. Zusätzliche Vereinbarungen

Nach Vertragsabschluss ist der Kunde verpflichtet, zusätzliche Leistungswünsche bei uns schriftlich zu beantragen und uns um ein Angebot zu bitten. Unterlässt er dies und führen wir auf mündliche Weisung des Kunden zusätzliche, im Vertrag nicht aufgeführte Leistungen aus, so werden sie nachträglich Vertragsbestandteil, und zwar nach ihrer tatsächlichen Ausführung gemäß dem Aufmaß und den Einheitspreisen des Vertrages.

6. Gefahrverteilung

Der Kunde hat uns einen verantwortlichen Bauleiter zu benennen. Dieser vertritt den Kunden rechtlich in vollem Umfang. Er muss für uns jederzeit ansprechbar sein. Der Kunde ist verantwortlich für die Vollständigkeit, Richtigkeit und für die behördliche Genehmigung seiner Bauausführungspläne, Leistungsverzeichnisse etc. Er trägt das Risiko des Baugrundes, insbesondere hinsichtlich der Bodenbeschaffenheit nach Bodenart, Verunreinigung (Kontamination) und der Wasserführung. Ergeben sich nach Vertragsabschluss Umstände, die aus dem Risikobereich dieser Bestimmung zu Vertragsänderungen oder -erweiterungen führen, so gilt nach erfolgtem Hinweis von uns an den Kunden die vorgehende Bestimmung entsprechend. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass wir mit den nötigen Geräten, Fahrzeugen und Materialien die Baustelle anfahren, sowie die Materialien, Geräte und wieder zu verwendenden Aushub lagern können. Werden hierfür Vorrichtungen und Aufwendungen nötig, gehen diese auf Kosten des Kunden. Der Kunde hat auf seine Kosten für Bauwasser und Baustrom zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, selbst oder durch einen Vertreter, täglich die anfallenden Leistungsnachweise, Lieferscheine und Aufmaße zu prüfen und abzuzeichnen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so gelten diese Nachweise als von ihm genehmigt.

7. Abnahme

Sofern es nicht zu einer förmlichen Abnahme kommt gilt unsere Leistung als abgenommen, sobald der Kunde die Sache tatsächlich in Gebrauch nimmt bzw. das Bauwerk unter Einbeziehung unserer Leistungen fortführt. Dies gilt auch, wenn der Kunde die Abnahme ausdrücklich verweigert.

8. Gewährleistung

Wir leisten Gewähr für die Vollständigkeit und Güte unserer Arbeit nach den Regeln der VOB/B, höchstens für zwei Jahre nach Abnahme der Leistung. Erkannte Mängel hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Ist der Kunde Vollkaufmann, so hat er Teilleistungen spätestens acht Tage nach Erhalt der Abschlagsrechnung zu prüfen und Mängel innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Danach ist die Gewährleistung ausgeschlossen für Mängel, die bei fristgemäßer Prüfung erkennbar gewesen wären. Wir leisten Gewähr durch kostenlose Beseitigung des Mangels, wobei es uns frei steht, wie wir den Mangel beseitigen. Zur eigenen Mangelbeseitigung ist der Kunde erst berechtigt, nachdem er uns schriftlich zur Mangelbeseitigung aufgefordert, uns hierfür eine den Umständen entsprechende angemessene Frist gesetzt hat und diese Frist ergebnislos abgelaufen ist.

9. Schadensersatz

Für Schäden durch uns, unsere Mitarbeiter und unsere Nachunternehmer haften wir auf Schadensersatz, sofern die Verursachung vorsätzlich oder grob fahrlässig erfolgt ist. Der Schadensersatz ist dem Umfang nach auf jeden Fall begrenzt durch den Nettoauftragswert einschließlich der zum Schadenszeitpunkt vereinbarten Nachträge gemäß Ziffer 4.

10. Zahlungen

Wir sind auch ohne ausdrückliche vertragliche Vereinbarung jederzeit berechtigt, Teilzahlungen für bereits erbrachte Leistungen bzw. vollendete Bauabschnitte zu verlangen. Die Schlußrechnung umfaßt die Teilrechnungen (Abschlagszahlungen, AZ) sowie die bereits geleisteten Zahlungen. Grundlage der Rechnung ist das von uns erstellte Aufmaß. Nimmt der Kunde auf unsere Aufforderung an der Aufnahme des Aufmaßes nicht teil, so fallen ihm die Kosten der Überprüfung zur Last.

11. Kündigung des Auftrags - vorzeitige Beendigung

Kündigt der Kunde den Auftrag vorzeitig oder kommt es nicht zur Fertigstellung des Bauwerks aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so ist er zur Zahlung der bis dahin geleisteten Arbeiten zuzüglich eines Aufschlages von 20 % als Pauschale für den entgangenen Gewinn bis zur Höchstgrenze der Gesamtauftragssumme einschließlich aller Nachträge verpflichtet.

12. Absicherungen

Wir sind berechtigt, vom Kunden vor Aufnahme der Arbeiten eine Bauhandwerkersicherung (§ 648 a BGB) in Form einer Bankbürgschaft zu verlangen. In Höhe unserer Forderung gegen ihn tritt der Kunde mit Rechnungsstellung an ihn seine Forderung gegen seinen Auftraggeber an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Im Falle von Zahlungsstörungen unseres Kunden sind wir berechtigt, die Abtretung offen zu legen und unsere Forderung gegen den Auftraggeber unseres Kunden unmittelbar geltend zu machen. Vertragserfüllungs- und Gewährleistungssicherungen gewähren wir nur, sofern der abzusichernde Betrag über EUR 1.000,00 liegt. Die Sicherungen erfolgen in Form einer Bankbürgschaft. Die Avalgebühren gehen zu Lasten des Kunden.

13. Zahlungsverzug des Kunden

Wir behalten uns vor, unsere Leistungen einzustellen oder zu unterbrechen, sofern der Kunde auf Abschlagsrechnungen nicht innerhalb von elf Tagen seit Rechnungsdatum Zahlung leistet. Dies gilt auch, wenn der Kunde eine nachträglich geforderte Bauhandwerkersicherung nicht innerhalb von elf Tagen nach dem Datum unseres Aufforderungsschreibens beibringt. Dasselbe gilt, wenn wir den Kunden schriftlich aufgefordert haben, tatsächliche, personelle oder rechtliche Hindernisse zu beseitigen, die uns an der Erbringung unserer Leistungen hindern. Hierunter fallen auch Mitarbeiter des Kunden, die sich als unfähig oder sonst als ungeeignet erwiesen haben.

14. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Freiburg i. Br., soweit dies zulässig ist.

15. Salvatorische Klausel

Sollten in dem Vertrag mit unserem Kunden, in nachträglichen Vereinbarungen oder in diesen Bedingungen, eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Statt der unwirksamen gilt diejenige zulässige Bestimmung als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der unzulässigen möglichst nahe kommt.